- Landesbetriebe
- Landesbetriebe,rechtlich und organisatorisch unselbstständige Einrichtungen innerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung mit erwerbs- oder bedarfswirtschaftliche Aufgaben. Die Landesbetriebe sind gemäß § 26 Landeshaushaltsordnung ebenso wie die Bundesbetriebe (und die gemeindlichen Eigenbetriebe) Nettobetriebe (öffentliche Unternehmen). Zu den Landesbetrieben zählen u. a. die Staatlichen Münzen in Hamburg, Karlsruhe und Stuttgart, verschiedene Staatsbäder, Krankenhäuser, Domänen und Weingüter.
Universal-Lexikon. 2012.